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Informationssicherheitsbeauftragter

Die Datenverarbeitungssysteme einschließlich der gesamten IT-Infrastruktur (Server, Netzwerke, Arbeitsplatz-PCs etc.) und der Datenbestände zählen zur unternehmenskritischen Infrastruktur. Der Schutz dieser unternehmenskritischen IT-Infrastrukturen und Datenbestände gegen Bedrohungen aller Art, bspw. durch Schadsoftware wie Computerviren, Trojaner etc., Spionage, Missbrauch und Fehlbedienung, ist für ein Unternehmen von großer Bedeutung. Es ist deshalb für das Unternehmen von großer Wichtigkeit, den sicheren und sachgemäßen Umgang mit allen Arten von Informationstechnologie zu regeln und damit das Unternehmen vor Schaden zu schützen. 

Als Informationssicherheitsbeauftragter trage ich dazu bei, den erforderlichen Schutz der Sicherheitsziele zu gewährleisten und den Aufwand für den Schutz der Grundkriterien „Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Authentizität, Revisionsfähigkeit und Integrität“ zu optimieren.

Gründe für meine Beauftragung zum Informationssicherheitsbeauftragten können sein:

  • Harmonisierung und Optimierung von Praktiken,
  • Beseitigung von widersprüchlichen Verantwortlichkeiten und Beziehungen,
  • Abwägung von Zielkonflikten,
  • Formalisierung informeller Systeme,
  • Reduzierung von Doppelarbeit und damit von Kosten,
  • Verringerung von Risiken und Erhöhung der Profitabilität,
  • Verlagerung des Schwerpunkts auf Unternehmensziele,
  • Erzeugung von Konsistenz,
  • Verbesserung der Kommunikation,
  • Förderung von Schulung und Sensibilisierung,
  • Prüfung der unternehmerischen Machbarkeit/ Umsetzung / Kontrolle von regulatorischen Vorgaben,
  • Prüfung sowie Kontrolle bei der unternehmerischen Machbarkeit zur Erreichung einer ISO-Zertifizierung oder branchenspezifischer Standards (National sowie International), 
  • Prüfung der Umsetzung von Best Practices/ Good Practices im branchenspezifischen Kontext.

Vorteile eines gemanagten Informationssicherheitsniveaus können sein:

  • Verringerung der Informationssicherheitsrisiken sowie Minimierung der Gefährdung durch Informationssicherheitsverstöße,
  • Schutz von Werten und personenbezogenen Informationen insbes. vor Datenverlust,
  • Schaffung eines Wettbewerbsvorteils,
  • Betriebswirtschaftliche Vorteile,
  • Verbesserung der Reputation und Stärkung des Kundenvertrauens und
  • Schutz der Vetraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Informationen,
  • Option auf internationale Zertifizierungen,

Dabei richte ich meine Tätigkeiten als Informationssicherheitsbeauftragter nach der Erstellung und Umsetzung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) innerhalb einer Organisation nach deren Bedürfnissen und Zielen, den Sicherheitsanforderungen, den organisatorischen Abläufen sowie nach jeglicher Größe und Struktur der Organisation aus.

Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme gern das Kontaktformular.

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